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Der Begriff
Doppelhaus steht für zwei sich teils überschneidende Begriffe des
Bauwesens.
1. Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus ein
Gebäude mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO.
Hierbe kann es sich z.B. um ein Mehrfamilienhaus mit zwei
unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern handeln; entscheidend ist
die Zahl der Hauseingänge. Es kann sich jedoch auch um ein Gebäude
nach 2. handeln. Andere Gebäudetypen nach § 22 BauNVO sind das
Einzelhaus und die Hausgruppe.
2. In der Umgangssprache bezeichnet Doppelhaus zwei
aneinander gebaute Einfamilienhäuser. In Österreich verwendet man
für ein Doppelhaus den Begriff Gekuppelte Bauweise. Man spricht von
einem Doppelhaus, wenn zwei Häuser an der Grundstücksgrenze
aneinander gebaut sind. Die beiden Hälften sind dabei oftmals
ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung
und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus einem
symmetrischen Einzelhaus. Normalerweise handelt es sich bei der
gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um
die Rückwand, spricht man von "Back to back"-Bebauung. Ist bei den
beiden Hälften keine symmetrische Bauweise zu erkennen, spricht man
von "einseitig angebaut". Stoßen mehr als zwei Gebäude mit ihren
Seitenwänden aneinander, spricht man von Reihenhäusern. Die Vorteile
von Doppelhäusern (und auch Reihenhäusern) gegenüber Freistehenden
Gebäuden sind eine günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und
eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren
Außenwandanteil. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand
fensterlos bleibt sowie in der eingeschränkten Schalltrennung der
beiden Haushälften.
Quelle:
wikipedia |